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Zensur und Fraktionszwang



„Noch nie hatten Journalisten ein größeres Publikum als seit der digitalen Revolution. Noch nie war Journalismus weltweit zugänglich. Und es gab wohl noch nie so viel Bedürfnis nach einem orientierenden, aufklärenden, einordnenden und verlässlichen Journalismus wie heute“ schreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung und fordert :“ Leidenschaft statt Larmoyanz, Haltung statt Beliebigkeit.“

Doch genau vor dieser Haltung, vor Staatsbürgern, die mit Ernst Bloch den „Aufrechten Gang“ üben wollen und die Willy Brandts Aufforderung, „Mehr Demokratie zu wagen“ noch immer ernst nehmen, vor genau diesem Staatsbürger, der sein Recht auf Meinungsfreiheit heute als Blogger wahrnimmt, vor diesem Staatsbürger der digitalen Revolution, vor dem fühlen sich Politiker und Journalisten in Ihrer Arbeit, in ihrer Konstruktion von dem was heute als „Wahrheit“ zu gelten hat, eingeschränkt und natürlich auch vor den Staatsbürgerinnen, die diese demokratischen Rechte für sich einfordern.
 
Dabei setzt nicht die Wirklichkeit unserem Freiheitsdrang und unserem Wollen Grenzen, sondern nur das, was wir über die Legitimation dieser Rechte glauben und die Grenzen, die wir für unser Wollen akzeptieren. Die digitalen Freiheiten wurden und werden global von dem gewaltsamen Versuch der jeweils Herrschenden begleitet, diese neuen Produktionsmöglichleiten der Bewusstseinsindustrie erst gar nicht zu neuen Freiheiten der Menschen werden zu lassen.


Foto: zensursula.net

Über 130 000 Bürger und Bürgerinnen haben die Onlinepetition gegen das von der Bundesregierung durchgepeitschte Gesetz über Sperrlisten und Stoppseiten im Netz unterzeichnet. Damit ist diese Ablehnung die derzeit erfolgreichste Eingabe im elektronischen Petitionssystem des Bundestages. Diese neue Bürgerrechtsbewegung, die sich um das Thema Internetsperren formiert und die den Weg in einen orwellschen Überwachungsstaat nicht mitgehen will, die durfte gerade erleben, wie sie von der SPD wieder einmal verraten wurde.

Die uralte Krankheit der Sozialdemokratie, der Verrat ihrer Abgeordneten an der eigenen Haltung, immer dann, wenn es um die vermeintliche „Macht“ im Staate geht, und ihre nachgeschobenen Entschuldigungen vom „Fraktionszwang“, haben den Frustpegel dieser, mit der digitalen Revolution aufgewachsenen Generation, gewaltig anschwellen lassen. Dabei ist der so genannte Fraktionszwang eine Schimäre, ein Trugbild, ein Phantasma, eine mentale, innere Vorstellung von politischer Unfreiheit, denn es gibt gar keinen Fraktionszwang. Im gesamten Grundgesetz kommt das Wort "Fraktion" nicht einmal vor.

Der Art. 38 GG lautet: ?"Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen"

Wenn also Zeitungen, wie zuletzt die Berliner Zeitung oder Magazine, wie der FOCUS ihre Leser bedeutungsschwer darüber in Kenntnis setzen, dass es sich bei dieser oder jener Abstimmung jetzt aber um eine „Gewissensfrage“ handele und deshalb jetzt ausnahmsweise der Fraktionszwang aufgehoben sei, dann outen sich diese Medien und ihre Schreiber als Feinde unserer Verfassung. Das Gewissen eines Abgeordneten sollte, wenn er es nicht vorher als Lobbyist oder Interessenvertreter meistbietend verkauft hat, eigentlich immer in Betrieb sein und sollte auch nicht meist, oder gelegentlich, oder hin und wieder, so Bedarfs weise oder etwa gar durch einen Zwang , von wem auch immer, abgeschaltet werden.

Wenn Heribert Prantl, in seinem Vortrag auf der Jahrestagung der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche in Hamburg, den Medieninvestor David Montgomery als abschreckendes Beispiel für einen Verleger skizziert, weil der sich bemüht habe, der Berliner Zeitung den Journalismus auszutreiben und aus der Zeitung eine Benutzeroberfläche zu machen, auf der immer weniger von dem platziert wird, was Geld kostet (gute Artikel), aber immer mehr von dem, was Geld bringt (Product-Placement), dann beschreibt er nur das für jeden Leser offensichtliche. Diese Muster kennt man eben nicht nur aus den USA, nicht nur da werden kritische Journalisten entlassen, Korrespondenten eingespart, Redaktionen aufgelöst, eigene Texte durch solche von PR-Agenturen ausgetauscht, - erinnert sei an Mehdorn und die Bundesbahn - , oder durch billig eingekauftes Entertainment ersetzt. „Die Chefredaktion verwandelt sich in eine Geschäftsführung und der Geist mutiert in Geistlosigkeit,“ warnt Prantl.

Noch sind nicht alle kritischen Leser ins Netz abgewandert, noch bemühen sie sich um Ihre Zeitungen, wie dieser Leserbrief von Jochen Scholz an die Berliner Zeitung beweist, die Frage ist nur, wie lange noch?

Sehr geehrte Redaktion,

sowohl im Subtitel als auch im Text des Beitrages haben Sie zur sicherlich großen Freude von Fraktionsvorsitzenden, Parlamentarischen Geschäftsführern und Parteichefs die Leser mit der Legende vom Fraktionszwang im Deutschen Bundestag in die Irre geführt. Gleichzeitig haben Sie den aus durchsichtigen Gründen vom obigen Personenkreis in die Welt gesetzten Mythos verstärkt, dass Fraktionsvorsitzende darüber zu entscheiden hätten, wann dem Abgeordneten eine abweichende Abstimmung erlaubt ist und wann nicht. Jahrzehntelange Praxis schafft aber kein neues Verfassungsrecht. Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes ist eindeutig, inhaltlich und sprachlich. „Sie (Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind…. an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Die Schlüsselwörter sind die Konjunktion „und“ und das Possessivpronomen „ihrem“. „Und“ steht synonym für „sondern“ und präzisiert das vorher Formulierte, „ihr“ ist selbsterklärend. Somit entscheidet der Abgeordnete aufgrund seiner persönlichen Überzeugung. Kein Wer-Auch-Immer hat für ihn zu definieren, welcher politische Sachverhalt eine Gewissensentscheidung ist und welcher nicht.

Hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes dies gewollt, lautete der einschlägige Verfassungsartikel sinngemäß so: „Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, wenn es sich um Gewissensentscheidungen handelt.“ Exakt diesen falschen Eindruck wollen die Wer-Auch-Immers aus machtpolitischen Gründen erwecken. Das Unwort Fraktionszwang ist beredter Ausdruck für die Verluderung der parlamentarischen Sitten und den zunehmenden Rechtsnihilismus in diesem Land. Aber auch für die Selbstentmachtung des Parlaments und letztlich damit auch des Souveräns. Die Presse sollte dem nicht Vorschub leisten.

Mit freundlichen Grüßen Jochen Scholz
 
Laut Prantl ist diese Art von „ Amateur-Journalismus“, der in den Blogs seine Blüten treibt, kein Anlass für professionellen Griesgram. Denn dieser Amateur-Journalismus bietet Chancen für eine fruchtbare Zusammenarbeit. Er ist ein demokratischer Gewinn, schreibt Prantl und genau deshalb verabschiedet der Bundestag auch die neuen Zensurgesetze zum Sperren von Internetseiten, vermute ich. Weil jeder demokratische Gewinn in der Macht-Bilanz der Herrschenden zum Verlust mutiert.

Es ist dieser demokratische Gewinn, um den es geht und nicht um den Schutz von Kindern vor Pornographie, wie unsere Abgeordneten uns weismachen will. Denn eine solche Flankierung durch das Gesetz ist kontraproduktiv, weil die Löschung mithilfe der Telemedienanbieter sehr viel erfolgreicher und nachhaltiger ist. Das verleugnen von Fakten gehört dabei zur Stimmungsmache um die Wählergunst, dass die Delikte zurückgehen und nicht, wie Familienministerin Ursula von der Leyen, inzwischen als Zensursula bekannt, immer wieder betont, gestiegen sind, dass wird einfach unterschlagen.

Das belegt nun aber die gerade vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik für 2008. Sämtliche Zahlen zur Kinderpornografie sind dort im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Vor allem ein Punkt ist interessant: Trotz erhöhten Ermittlungsdruckes, was statistisch normaler weise immer zu einem Anstieg der Delikte führt, sind die Taten des "schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zur Herstellung und Verbreitung" von 103 Fällen im Jahr 2007 auf 81 Fälle im Jahr 2008 zurück gegangen. Das sind 81 Fälle zu viel, wie auch jeder, der gegen die Zensurmaßnahmen anblogt, nicht müde wird immer wieder zu betonen. Aber dass "Das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf", dass ist die fadenscheinigste Begründung die sich zurecht stricken lies, als ob das Grundgesetz und das BGB da endet, wo das Internet beginnt.

Nur wenn Prantl in seinem Vortrag ausführt, dass ihn diese Blogger an die bürgerlichen Revolutionäre von 1848/49 erinnern, dass ihm die Kommunikationsrevolution von heute an die vor 160 Jahren gemahnt, dann beschreibt er den Kern dieser Zensurerlasse.
„Damals entstand durch die explosionsartige Ausbreitung der Presse und durch das neue Verkehrsmittel Eisenbahn ein neuer, größerer Erfahrungsraum. 1848 steht also für einen politischen Lernprozess, der Hunderttausende Menschen einbezog und ihnen Möglichkeiten zur politischen Partizipation gab. Heute, 160 Jahre später, bietet die digitale Revolution diese Möglichkeit wieder. Blogs sind "mehr Demokratie" - bei allen Unwägbarkeiten.“

Und so wie vor 160 Jahren die etablierten fürstlichen Herrschaften und die monarchischen Potentaten ihre Zensurbehörden etablierten und später eine Reichschrifttumskammer für das richtige Bewusstsein des unmündigen Volkes zu sorgen hatte, so zensurieren auch heute wieder unsere gewählten Volksvertreter munter weiter.
 
Heribert Prantl fordert in der Süddeutschen Zeitung von den Journalisten Haltung. Ein Wort, dass aus der Mode gekommen ist, wie er anmerkt und dass, wie ich leider feststellen darf, inzwischen von unserer politischen Kaste zur Unkenntlichkeit entstellt wurde. Für ihn heißt Haltung noch für etwas einstehen, sich nicht verbiegen zu lassen, nicht von kurzfristigen Moden, - nicht vom Fraktionszwang-, nicht von unrealistischen Renditeerwartungen des Medienkonzerns und nicht von Lobby-Gruppen und Verbänden.

Einst prägte Wolfgang Neuss den Spruch: "Wenn die CDU so weiter macht wird auch noch der liebe Gott aus der Kirche austreten," – heute würde Neuss vielleicht kalauern: Wenn die SPD so weiter macht, wird auch noch der letzte freiheitsliebende Gewerkschafter sein Parteibuch zurückschicken und zu den Internet-Piraten desertieren.